Der Rechtsanwalt ist ein Jurist, der nach Hochschulstudium und Referendarzeit von der Landesjustizverwaltung zur Ausübung seines Berufes zugelassen wird. Damit ist er berechtigt, fremde Interessen wahrzunehmen. Dabei ist er unabhängig und selbstständig kann in unterschiedlichen Funktionen auftreten: Als Bevollmächtigter, Vertreter, Berater oder Verteidiger. Sein Ziel ist in erster Linie die außergerichtliche Beilegung eines Streitfalles. Beim Nachweis besonderer Kenntnisse auf bestimmten Sachgebieten kann der Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer als Fachanwalt zugelassen werden: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, und mehr. Mancherorts kann der Rechtsanwalt zugleich auch als Notar wirken. Sein Wirkungskreis ist in der Regel beschränkt auf den Gerichtbezirk, in dem er seine Anwaltskanzlei hat.
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